Suchtreffer erstellt und gestaltet für den Kunden Internetseiten, die auf die vom Kunden genannten Suchbegriffe optimiert werden und meldet sie bei Suchmaschinen an. Suchtreffer erbringt zudem Beratungsleistungen für das Internet-Marketing. Die Einzelheiten der Leistungsbeschreibung ergeben sich aus § 2.
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung von Suchtreffer.
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn Suchtreffer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
Leistungsbeschreibung
Beim Anmeldedienst "QualiSUBMIT" optimiert Suchtreffer die Homepage des Kunden und meldet diese in den Suchmaschinen und Verzeichnissen an.
Beim Servicepaket "QualiRANK" programmiert Suchtreffer für den Kunden Internetseiten im HTML-Format. Diese sind auf mindestens 50 ausgewählte Suchbegriffe aus der Begriffswelt des Kunden und auf die unterschiedlichen Suchmaschinen optimiert. Suchtreffer hostet diese Seiten und legt sie auf eine von Suchtreffer reservierte und geführte Domain ab.
Suchtreffer wird diese Seiten manuell bei den wichtigsten deutschsprachigen und internationalen Suchmaschinen anmelden. Die Auswahl der Suchmaschinen kann sich nach den Marktgegebenheiten ändern. Sie kann sich insbesondere dadurch ändern, dass andere, besser im Markt positionierte Suchmaschinen angeboten werden oder Suchmaschinen Ranking-Dienstleistungen selbst oder durch Dritte wahrnehmen lassen.
Suchtreffer überprüft die für den Kunden programmierten Rankingseiten quartalsweise manuell darauf, auf welchen Positionen sie in den Trefferlisten erscheinen. Zulässige Abfragen sind Ein- und Mehrwortabfragen aus der Begriffswelt des Kunden. Der Kunde erhält einen Statusbericht über die bereits erreichten Positionen per e-Mail.
Suchtreffer ist bemüht, das Ranking der Kundenseiten kontinuierlich zu verbessern. Die Zusage bestimmter Rankingstellen für einen bestimmten Begriff ist nicht Teil der Leistungen von Suchtreffer.
Suchtreffer kann benachbarte, ähnliche oder gleiche Begriffe verschiedener Kunden entsprechend betreuen. Suchtreffer wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben, sondern seine Leistungen allein daran ausrichten, die Suchergebnisse des Kunden unter den jeweils reservierten Begriffen zu optimieren.
Der Kunde erhält keine Exklusivität für einen bestimmten geographischen Raum. Innerhalb des deutschsprachigen Raumes werden Begriffe für Deutschland, Österreich und die Schweiz getrennt bearbeitet. Soweit der Kunde Exklusivität für Deutschland, Österreich oder die Schweiz wünscht, ist eine gesonderte Buchung über eine .ch oder .at Domain notwendig.
Gewährleistung und Garantie
Suchtreffer übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.
QualiSUBMIT: Suchtreffer meldet Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechenden Verzeichnissen und Suchmaschinen an. Suchtreffer garantiert nicht, dass die angemeldeten Homepages auch in alle Verzeichnisse und Suchmaschinen aufgenommen werden.
QualiRANK: Nach Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit garantiert Suchtreffer, dass unter mindestens 25 der ausgewählten Begriffe oder deren Kombinationen Top 20 Positionen in den Trefferlisten der Suchmaschinen erreicht werden. Davon befinden sich mindestens 50% unter den ersten zehn Treffern. Sollte dieses Ergebnis zum Ablauf der 12 Monate nicht erreicht werden, wird Suchtreffer die Optimierung so lange unentgeltlich fortführen, bis die Positionen erreicht sind.
Mitarbeiter von Suchtreffer können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Zusicherungen abgeben.
Suchtreffer gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von Suchtreffer liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
Suchtreffer kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt durch Neuanmeldung der Begriffe oder durch wiederholte Überprüfung der Ergebnisse oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing Strategie.
Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gilt § 10. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Der Kunde muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber Suchtreffer gerügt hat und dass Mängel auf den Leistungen von Suchtreffer beruhen.
Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse, Domainadministration und -inhaberschaft
Suchtreffer stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Kunden eingeräumt sind. Der Kunde erhält beim QualiRANK-Service ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten, das mit der Beendigung des zugrundeliegenden Ranking-Servicevertrages auf ihn übergeht.
Suchtreffer erstellt Rankingseiten nach ihrer Wahl entweder auf einer von ihr reservierten Domain oder auf einer Domain des Kunden.
Meldet Suchtreffer die Seiten im eigenen Namen an, erhält der Kunde keine Nutzungsrechte an der Domain. Nach Abschluss der Maßnahmen wird die Domain ohne weitere Kosten auf den Kunden übertragen.
Die Kosten für die Reservierung und den Betrieb der Domain trägt während der Servicedauer Suchtreffer.
Meldet Suchtreffer für den Kunden eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde Suchtreffer hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs nach diesem Vertrag oder anderen als wichtige Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, geltenden Gründen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
Preise und Zahlungen, Fälligkeit
Alle Preise sind Nettopreise. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Erbringung der Leistung oder Teilleistung.
Alle Beträge sind Nettobeträge, zu denen jeweils die Umsatzsteuer hinzukommt.
Für Leistungen, die Suchtreffer nicht an ihrem Geschäftssitz (derzeit Konstanz) erbringen, werden bei Abrechnungen nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten nach Aufwand, Verpflegung pauschal nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen. Für Wegezeiten kann Suchtreffer 50 % des anteiligen Tagessatzes berechnen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Die Rechnungsstellung beim Service QualiSUBMIT erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Einträge.
Die Rechnungsstellung beim Service QualiRANK erfolgt halbjährlich, erstmals bei Beginn des Service.
Leistungsbeginn ist das Datum des Anfangs der Analysephase. Die Analysephase beginnt mit Eingang des unterzeichneten Auftrags.
Zahlungen sind mit Vertragsschluss fällig. Wiederkehrende Zahlungen sind im voraus am jeweiligen Monatsersten fällig.
Suchtreffer kann im kaufmännischen Verkehr ab Fälligkeit, im übrigen ab Verzugseintritt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Nachteil für Suchtreffer nach. Der Mindestzinssatz beträgt im kaufmännischen Verkehr 6%. Die Geltendmachung weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt.
Vertragslaufzeit, Kündigung
Die Dienstleistung QualiSUBMIT ist einmalig.
Der Vertrag über QualiRANK wird auf 12 Monate abgeschlossen und kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Suchtreffer liegen unter anderem vor, wenn
der Kunde seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet;
Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;
der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.
Ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.
Verantwortlichkeit, Freistellung
Suchtreffer prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
Suchtreffer behält sich vor, solche Begriffe abzulehnen oder nicht als Meta-Tags zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstoßen. Suchtreffer führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden gehosteten Inhalte durch.
Der Kunde stellt Suchtreffer hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, daß der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
Suchtreffer ist berechtigt, die im Namen des Kunden erstellten Rankingseiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, daß sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Suchtreffer von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
Mitwirkung
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Suchtreffer die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von Suchtreffer unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Suchtreffer auf Anforderungen des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, daß keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Suchtreffer vorliegen, kann Suchtreffer den Aufwand in Rechnung stellen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Suchtreffer von der Leistungspflicht befreit. Leistet Suchtreffer dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
Haftungsbeschränkung
Suchtreffer leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
Bei Vorsatz in voller Höhe;
Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte;
In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen und zwar auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt
Bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme;
Bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr.
Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Suchtreffer die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne Verschulden von Suchtreffer nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Suchtreffer nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, daß diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Suchtreffer oder im Auftrag von Suchtreffer handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheimzuhalten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten- und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.
Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluß des deutschen IPR und des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Konstanz, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
Download der AGB
Hier können Sie sich die AGB als pdf-Datei (200kB) downloaden.